Kernfragen der Kommunalen Wärmeplanung 

Wärme geht jeden etwas an und eine bezahlbare und umweltverträgliche Wärmeversorgung ist extrem wichtig. Von der Kommunalen Wärmeplanung sind alle Menschen in einer Gemeinde betroffen, ob als Mieter oder als Eigentümer.

 

So fragen sich etwa Hausbesitzer, ob sie jetzt in eine neue Wärmepumpe investieren sollen oder ob künftig in ihrem Viertel ein Nahwärmenetz verlegt wird. Und was ist zu tun, wenn die Heizung ihren Geist aufgibt? Lohnt sich noch eine Reparatur oder welche Alternativen gibt es?

 

Im Mittelpunkt all dieser Überlegungen steht immer die Frage: Was hat die Kommune vor? Welche Lösungen sollen in welchem Stadtteil angeboten werden? Kann unser Haus an ein lokales Wärmenetz angeschlossen werden oder muss ich mich um eine Einzellösung kümmern?

 

Bestands- und Potentialanalyse

Zwei wichtige Bausteine der Kommunalen Wärmeplanung sind die Bestands- und die Potenzialanalyse

 

Die Bestandsanalyse klärt, wie viel Wärme derzeit in der Kommune verbraucht wird und welche Energieträger eingesetzt werden. Hierbei müssen die Kommunen alle Anlagen erfassen, die Wärme erzeugen.

 

Bei der Potenzialanalyse wird untersucht, welche erneuerbaren Energien und welche unvermeidbare Abwärme genutzt werden können. Dies können etwa Biomasse, Solarthermie oder Abwärme von Industrieanlagen sein.

 

Sobald die Bestands- und Potenzialanalyse abgeschlossen ist, entwirft die Kommune auf dieser Datenbasis ein Szenario mit verschiedenen Wärmegebieten. Für jedes dieser Gebiete wird definiert, wie es künftig in den Jahren 2030, 2035 und 2040 mit Wärme versorgt werden soll.

 

Ziel und Zeitplan

Die Wärmeversorgung auf kommunaler Ebene unabhängig von fossilen Rohstoffen zu machen, ist das Hauptanliegen der Kommunalen Wärmeplanung. Die konkrete Umsetzung geschieht unter Berücksichtigung der lokalen Besonderheiten.

 

Das Wärmeplanungsgesetz trat zum 1. Januar 2024 in Kraft. Dieses Gesetz ist eine Ergänzung der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes („Heizungsgesetz“) und sieht vor, dass alle Kommunen in Deutschland einen Wärmeplan aufstellen müssen.

 

Die Termine im Einzelnen:

Große Städte müssen bei der Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung schneller sein als kleine.

  • Städte ab 100.000 Einwohnern haben bis Ende Juni 2026 Zeit.
  • Kleinere Kommunen ab 10.000 Einwohnern können ihre Pläne bis Ende Juni 2028 erstellen.

Bundesländer können für Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohnern ein vereinfachtes Verfahren einräumen. Ferner können sich mehrere Kommunen zusammentun und gemeinsam einen Wärmeplan aufstellen.

 

Das Gesetz sieht einzelne Etappen vor, die zu erreichen sind. So müssen bis 2030 existierende Wärmenetze zu mindestens 30 Prozent mit erneuerbaren Energien gespeist werden. Dieser Anteil ist bis zum Jahr 2040 auf mindestens 80 Prozent zu erhöhen.

 

Das große Ziel besteht darin, dass bis Ende 2044 jedes Wärmenetz seine Wärme zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien, aus nicht-vermeidbarer Abwärme oder aus einem Mix aus beiden Quellen bezieht. 

Aktuelles

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Robert Schäfer

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